Vergütung
Die Höhe des Anwaltshonorars kann zwischen Mandant und Anwalt vereinbart werden. Zu beachten ist hierbei, dass der Anwalt im Rahmen einer Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung nur für außergerichtliche Tätigkeiten und unter Einschränkungen für das gerichtliche Mahnverfahren sowie Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung unterschreiten darf. Wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen, bestehen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise die Vereinbarung der Vergütung nach Stundensätzen oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Welche Form der Vergütung für beide Seiten fair und angemessen ist, kann nur auf Grundlage der konkreten Fallgestaltung beurteilt werden. Die Einzelheiten der Gebührenabrechnung sind Gegenstand des ersten Beratungsgesprächs und werden vor Erteilung des Mandates abgeklärt.
Was Sie grundsätzlich wissen sollten:
- Beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine Beratung des Mandanten, ist der Rechtanwalt dazu gehalten, auf eine Vergütungsvereinbarung vor Erteilung des Mandates hinzuwirken.
- Geht die Tätigkeit des Rechtsanwalts darüber hinaus, muß keine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Als vereinbart gilt dann die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehene Vergütung. Eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung kann jedoch auch in diesem Fall geschlossen werden.
- Die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren richtet sich nach festgelegten Kriterien, z.B. dem Wert der Angelegenheit für den Mandanten, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache und dem Verfahrensstadium der Tätigkeit. Hieran ist der Anwalt gebunden. Dem Anwalt steht jedoch oft ein Ermessensspielraum zu, den er im Rahmen eines fairen und vertrauensvollen Mandatsverhältnisses ausüben wird.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Anspruch auf Vergütung der entstehenden Kosten durch die Staatskasse haben. Dies hängt u.a. von Ihren persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.
Ein Tipp:
Oftmals ergibt eine Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung, dass gerade für das aufgetretene Rechtsproblem kein Rechtsschutz besteht. Legen Sie den Hörer nicht sofort auf! Manchmal besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung auf dem Kulanzwege die Kosten ganz oder wenigstens teilweise übernimmt. Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn der Vertrag bereits lange und schadensfrei besteht und/oder bei dem Unternehmen noch weitere Versicherungen unterhalten werden.